Schulerweiterung der Grund- und Oberschule Groß Köris
Standort
Berliner Straße 75
15746 Groß Köris
NF
4.600m²
BGF
5.200m²
BRI
17.500m³
Aufgabe
Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Baukosten
ca. 16 Mio
Planung
2017
Leistungsphasen
1 - 2
Die Zielstellung der Machbarkeitsstudie ist die Vorbereitung und Darstellung einer Erweiterung der Grund- und Oberschule Schenkenland in Groß Köris.
Zur Zeit besuchen ca. 90 Schüler/innen die Klassenstufen 1-6, ca. 280 die Sekundarstufe I und ca. 40 den nahegelegenen Hort. Eine gymnasiale Oberstufe wird derzeit nicht abgedeckt, ist aber gemäß Schulentwicklungsplanung bereits für das Schuljahr 2019/ 2020 avisiert. Aufgrund der positiven Entwicklung betrachtet die Machbarkeitsstudie ausschließlich den Flächenbedarf der 1. und 2. Entwicklungsstufe, einschließlich der GOST (gymnasialen Oberstufe) am Schulstandort. Die Studie zeigt unter Berücksichtigung des bestehenden Schulgebäudes sowie der Mehrzweckhalle realistische Möglichkeiten einer Schulerweiterung anhand zweier Varianten auf, steckt Randbedingungen ab und stellt die Vor- und Nachteile dieser Erweiterungsvarianten dar. Gleichzeitig umfasst die Studie auch notwendige bauliche und organisatorische Maßnahmen, nicht zuletzt für den ca. 1,3 km entfernten Schulhort, der als Ausweichstandort für die Grundschulklassen der Klassenstufen 1-4 zu betrachten ist.
Grundstück
An das Grundstück grenzt im südlichen Bereich das Landschaftsschutzgebiet Dahme- Heideseen an, weiter südlich befindet sich das Naturschutzgebiet Löptener Fenne- Wustrickwiesen. Hierbei erstrecken sich Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes auf das Schulgrundstück.
Nachbarbebauung - Umgebung
Die Umgebungsbebauung ist vorrangig als ein- bis zweigeschossige Wohnungsbebauung in offener Bauweise errichtet und weist ein heterogenes Ortsbild auf. Die Grundstücke in direkter Nachbarschaft orientieren sich zur Berliner Straße und sind als tiefe Parzellen, zwischen Berliner Straße und dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet ausgebildet. Die Wohnhäuser sind in einer teilweise abweichenden Bauflucht straßenbegleitend errichtet. Der Baukörper der Schule zurückgesetzt und weicht von der Bauflucht der Wohnungsbebauung stark ab.
Variante 1- grundstücksbegleitende Bebauung
Vorteile
-Bereiche an Grundstücksgrenzen werden durch Baukörper definiert
-effiziente Flächenbilanz
-Lärmabschottung der Pausenflächen zu Nachbarbebauung
Nachteile
-lange Flurbereiche
-Erweiterung nur an Längsseiten ohne Nutzungsänderung vorh. Bereiche möglich
-Überschneidung mit Bestandsgebäude im Eingangs- und Flurbereich
-Definierung eines neuen Zugangs notwendig
- Für Baubetrieb ist eine temp. Containerschule notwendig, da Bestandsgebäude
im Erschließungsbereich tangiert wird
Variante 2- freie Bebauung – VORZUGSVARIANTE
Vorteile
- kurze Flurbereiche
- keine Überschneidung mit Bestandsgebäude im Eingangs- und Flurbereich
- Bestandsbaukörper bleibt von Erweiterungsbau weitgehend unberührt
und behält seine Eigenständigkeit
- gute Zonierung der Freiflächen / Pausenflächen
- Baubetrieb ohne temp. Containerschule möglich da Bestandsgebäude nur
geringfügig tangiert wird
Nachteile
- Lärmabschottung der Pausenflächen zu Nachbarbebauung notwendig
- Verkleinerung der Parkflächen - zus. Stellflächen an Ausweichstandorten notwendig
- Baukörper verdeckt teilweise Straßenansicht der Mehrzweckhalle
Rahmenbedingungen- Schulbetrieb in der Bauphase
Da der Schulumbau bei laufenden Schulbetrieb stattfindet, stellt die Auslagerung der Klassenstufen- 1 bis 4, neben den sicherheitsrelevanten Aspekten, den Vorteil dar, dass notwendige Raumreserven für zusätzliche Klassenstufen gemäß des Schulentwicklungsplanes vorhanden sind. Hierfür werden bereits für das Schuljahr 2019/2020, schon während der Bauphase zus. Klassenräume für die Klassenstufen -7 und -11 benötigt.
Die vorhandenen Fachkabinette für Biologie- Chemie- und Physik bleiben von den Umbaumaßnahmen weitestgehend unberührt, da diese bereits saniert wurden und dem aktuellen Stand entsprechen. Die Fachkabinette werden über den gesamten Bauzeitraum genutzt. Die Mehrzweckhalle wird während der gesamten Bauzeit unverändert als Turnhalle mit Räumlichkeiten für die Schulspeisung genutzt.
Notwendige Pausenfreiflächen sind im südlichen Grundstücksbereich geplant, wobei die im Bestand vorhandene Freifläche/Grundschüler ohne baulichen Aufwand mit genutzt werden kann.
Um den Flächenverlust der Baustelle zu kompensieren wird es notwendig den Sportplatz/Bolzplatz im Bauzeitraum teilweise als Pausenfreifläche zu nutzen.